Angebote trotz Corona

Das Jahr 2020 verlangt uns auch in der Jugendarbeit viel ab. Vieles ist ungewiss und nicht ganz klar ersichtlich. Daher möchten wir euch gerne unter die Arme greifen und die aktuellen Hinweise und Empfehlungen weiterleiten.

Das sind
– vom EJWUE:
Hinweise und Empfehlungen zur Wiederaufnahme der Kinder- und Jugendarbeit nach den Sommerferien
– vom EJWUE:
eine Gesundheitsbestätigung (Muster Elternanschreiben, Anlage 2)
– vom EC:
eine Checkliste Hygiene- und Sicherheitskonzept für EC-Jugendkreise in Baden-Württemberg für Gruppen bis 20 Personen
– vom EC:
eine Checkliste Hygiene- und Sicherheitskonzept für EC-Jugendkreise in Baden-Württemberg für Gruppen über 20 Personen
– vom Landesjugendring:
FAQ Seite des Landesjugendring BaWue

Das wichtigste zusammengefasst:
– Am Eingang/Toiletten auf Hygiene hinweisen
– Ein- und Auslass müssen geregelt sein
– Es wird IMMER empfohlen auf Fluren, Gängen, Toiletten (nur einzeln) Mund-Nasenschutz zu tragen
– Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stellen
– Seife und Einmalhandtücher zum Händewaschen
– Nach Angebot 30 Minuten lüften, Handkontaktflächen desinfizieren
– Mitarbeitende auf Hygienekonzept hinweisen (Eingang/Ausgangsregelung, Niesetikette, usw.)
– Teilnehmendenliste anfertigen (am besten immer)
– Am Angebot dürfen keine Personen mit Symptomen teilnehmen (s. Gesundheitsbestätigung)

Jetzt kommt die Unterscheidung:
Veranstaltungen BIS 20 Personen
– Keine Anmeldung erforderlich
– Abstands-EMPFEHLUNG (keine Pflicht)

Veranstaltungen AB 20 Personen (bis max 500)
– Anmeldung erforderlich (auch Gruppenanmeldung (5x) möglich) – kein Einlass ohne Anmeldung
– Kohorten von 30 Personen bilden (inklusive Mitarbeitende)
– IN den Kohorten ist eine Abstands-Empfehlung
– ZWISCHEN den Kohorten sollte auf 1.5m Abstand geachtet werden.
– Hinweis: Wenn man in den öffentlichen Raum möchte, am besten 20er Gruppen bilden, damit ein Wechsel von drinnen nach draußen problemlos möglich ist.
– Es sollten geeignete Räume für die Personenzahl zur Verfügung stehen

WICHTIG: Das alles gilt NUR für Angebote der Kinder und Jugendarbeit, also Jungschar, Jugendkreis, …

Kinderkirche ist ein GOTTESDIENST-Angebot, hier gilt die 2m Abstandsregel der Landeskirche!

Das sind alles unserer Empfehlungen zum Umgang mit den geltenden Coronaverordnungen.
Bitte lest euch die jeweiligen Bestimmungen und Ordnungen aufmerksam durch und weißt und auf etwaige Fehler hin.
Dies ist keine rechtssichere Auskunft, soll euch aber den „Rahmen des Möglichen“ aufzeigen, in dem ihr mit eurer Jugendgruppe unter den gelten Regeln arbeiten könnt.

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