November 2024

15NovGanztägigBezirkssynode

Zeit

Ganztägig (Freitag)

Details

Die Bezirkssynode leitet zusammen mit der Dekanin und dem Kirchenbezirksausschuss den Kirchenbezirk Nürtingen. Die Synodensitzungen werden von der Vorsitzenden der Synode geleitet. Wer Mitglied in der Bezirkssynode wird, entscheiden die Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden im Bezirk. Sie bestimmen aus ihren Gremien Personen, die sie für sechs Jahre in die Bezirkssynode entsenden. Kirchengemeinden mit bis zu 2.000 Gemeindegliedern wählen ein Mitglied, Gemeinden mit bis zu 4.000 Gemeindegliedern zwei Mitglieder und Gemeinden über 4.000 Gemeindeglieder drei Mitglieder.

Außerdem gehören die geschäftsführenden Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Dekanin, die Schuldekanin und der Kirchenbezirksrechner der Bezirkssynode an. Die Bezirkssynode kann jederzeit Mitglieder hinzuwählen. Die Synodalen beraten grundsätzliche Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere im Kirchenbezirk; dazu gehören der Berichte der Dekanin oder und der Schuldekanin, sowie anderer Arbeitsberichte. Weitere Aufgaben sind die Beratung und Beschlußfassung über Einrichtungen und Dienste des Kirchenbezirks; die Beschlussfassung über den Erlass von Bezirkssatzungen, die Zuwahl von Mitgliedern und die Beratung und Beschlussfassung über Eingaben, die an die Bezirkssynode gerichtet werden.

Zu den Aufgaben der Bezirkssynode gehört:

  • Beratung grundsätzlicher Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere im Kirchenbezirk;
  • Beratung der Berichte der Dekanin oder des Dekans und der Schuldekanin oder des Schuldekans sowie anderer Arbeitsberichte;
  • Beratung und Beschlußfassung über Einrichtungen und Dienste des Kirchenbezirks;
  • Beschlussfassung über den Erlass von Bezirkssatzungen
  • Zuwahl von Mitgliedern;
  • Beratung und Beschlussfassung über Eingaben, die an die Bezirkssynode gerichtet werden;
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