Fahrtkostenregelung im ejbn

Der BAK hat sich Gedanken gemacht, wie mit den Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen umgegangen wird.
Hierfür gibt es folgende Varianten:
    1. Fahrtkosten werden über das Projekt abgerechnet, z.B. Fahrt zum KonfiCamp. Dazu bitte jeweils den Projektverantwortlichen ansprechen.
    2. Für andere Fahrten, wie z.B. zu einer Besprechung im Jugendwerk können

      a) Menschen mit Einkommen am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung erhalten. Dazu bitte eine Mail an Barbara Dilßner, dilssner [at] ejw-nuertingen [dot] de mit Name, Adresse und Angabe zu den gefahrenen Kilometern und Kosten Öffentliche Verkehrsmittel (am besten das Jahr über notieren wann du wohin gefahren bist).

      b) Menschen ohne Einkommen (Student/innen, Arbeitssuchende, FSJ´ler/innen, Schüler/innen,…) können ihre Fahrtkosten auf dem hier hinterlegten Formular eintragen und am Jahresende im ejbn abgeben. Je nach Anzahl der eingegangenen Anträge, wird die volle Betrag oder Teile des Betrags ausgezahlt.

Bei Fragen dazu kannst du dich an Evi Handke unter 07022 7 38 64 15 wenden.

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