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Oktober
24OktGanztägigDelegiertenversammlung
Zeit
Ganztägig (Donnerstag)
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Die Delegiertenversammlung (DV) tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten
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Die Delegiertenversammlung (DV) tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der Gruppen, Kreise, Vereine, Aktionen, Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Nürtingen, den BezirksjugendreferentInnen, dem Bezirksjugendpfarrer sowie den Mitgliedern des Bezirksarbeitskreis.
Die Delegiertenversammlung hat insbesondere die Aufgaben zur Wahl des/der Vorsitzende/n + Stellvertretende/n, des/der Rechner/in, der Mitglieder des Bezirksarbeitskreises. Sie nimmt die Jahresberichte der Vorsitzenden und BezirksjugendreferentInnen entgegen, beschließt den Haushalt und Rechnungsabschluss.
November
Zeit
Ganztägig (Freitag)
Details
Die Bezirkssynode leitet zusammen mit der Dekanin und dem Kirchenbezirksausschuss den Kirchenbezirk Nürtingen. Die Synodensitzungen
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Die Bezirkssynode leitet zusammen mit der Dekanin und dem Kirchenbezirksausschuss den Kirchenbezirk Nürtingen. Die Synodensitzungen werden von der Vorsitzenden der Synode geleitet. Wer Mitglied in der Bezirkssynode wird, entscheiden die Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden im Bezirk. Sie bestimmen aus ihren Gremien Personen, die sie für sechs Jahre in die Bezirkssynode entsenden. Kirchengemeinden mit bis zu 2.000 Gemeindegliedern wählen ein Mitglied, Gemeinden mit bis zu 4.000 Gemeindegliedern zwei Mitglieder und Gemeinden über 4.000 Gemeindeglieder drei Mitglieder.
Außerdem gehören die geschäftsführenden Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Dekanin, die Schuldekanin und der Kirchenbezirksrechner der Bezirkssynode an. Die Bezirkssynode kann jederzeit Mitglieder hinzuwählen. Die Synodalen beraten grundsätzliche Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere im Kirchenbezirk; dazu gehören der Berichte der Dekanin oder und der Schuldekanin, sowie anderer Arbeitsberichte. Weitere Aufgaben sind die Beratung und Beschlußfassung über Einrichtungen und Dienste des Kirchenbezirks; die Beschlussfassung über den Erlass von Bezirkssatzungen, die Zuwahl von Mitgliedern und die Beratung und Beschlussfassung über Eingaben, die an die Bezirkssynode gerichtet werden.
Zu den Aufgaben der Bezirkssynode gehört:
- Beratung grundsätzlicher Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere im Kirchenbezirk;
- Beratung der Berichte der Dekanin oder des Dekans und der Schuldekanin oder des Schuldekans sowie anderer Arbeitsberichte;
- Beratung und Beschlußfassung über Einrichtungen und Dienste des Kirchenbezirks;
- Beschlussfassung über den Erlass von Bezirkssatzungen
- Zuwahl von Mitgliedern;
- Beratung und Beschlussfassung über Eingaben, die an die Bezirkssynode gerichtet werden;